Hinweisblatt zur Angabe der Lieferfristen
Hinweisblatt zur Angabe der Lieferfristen im Internet-Versandhandel Grundsatz: Die Lieferfristen sind stets konkret anzugeben, denn eine geschäftliche Handlung ist irreführend, wenn sie unwahre Angaben oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über die Verfügbarkeit der Ware oder Dienstleistung enthält (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG). Hierzu der BGH (Urteil vom 07.04.2005 – I ZR 314/02 -): „…irreführend, für eine…