Falsche Ebay-Bewertung ist Vertragsverletzung – Händler hat Löschungsanspruch

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Falsche Ebay-Bewertung ist Vertragsverletzung – Händler hat Löschungsanspruch

 

Fällt ein Bewertungsprofil eines Händlers von ursprünglich 100 Prozent auf 97 Prozent, ist das bitter. Darüber, ob Bewertungen im Internet noch Bedeutung haben, scheiden sich jedoch die Geister. Das Amtsgericht München findet schon, dass Bewertungen im Internet äußerst relevant sind. Ein Händler kann deshalb einen Löschungsanspruch gegen den Kunden haben, wenn die Behauptungen unwahr sind.

Welchen Stellenwert negative Bewertungen im Internet-Handel haben können, zeigte ein Fall, den das Amtsgericht München beschäftigte. Obwohl ein Vorverstärker der Firma Burmester samt Originalverpackung verkauft und auch geliefert wurde, bewertete der Käufer die Transaktion im Anschluss negativ. „Keine Originalverpackung, deshalb ist jeglicher Versand mehr als ein Risiko!!!“.

Der Händler forderte den Kunden mehrmals zur Entfernung dieser Bewertung auf, erreichte sein Ziel jedoch nicht. Der Verstärker sei gegen seinen Willen versandt worden, denn er habe die Ware persönlich abholen oder mit einer Spedition abholen lassen wollen. Auf eine Löschung ließ sich der Kunde deshalb nicht ein.

Bewertungen als Kundenempfehlung oder Warnung

Schließlich musste das Amtsgericht München eingeschaltet und der Käufer zur Löschung gezwungen werden. Die Bewertung „keine Originalverpackung“ war unzutreffend und falsch.

Was das Amtsgericht zur Begründung anbringt, ist jedoch höchst interessant und wird viele Händler freuen: Wer einen Kaufvertrag schließt, verpflichtet sich nicht nur zu den Hauptpflichten, sprich zur Zahlung und Abnahme der Ware. Auch die wahrheitsgetreue Bewertung soll Gegenstand sein.

„Wahrheitsgemäße Bewertungen nach einer Ebay Auktion sind ein zentrales Informationsinstrument der Internetplattform Ebay, da damit anderen potentiellen Käufern Informationen über frühere Käufe und damit Kenntnisse über den Verkäufer, der ansonsten nicht greifbar ist und zuweilen lediglich als beliebiger Ebay-Mitgliedsname erscheint, vermittelt werden“ findet das Amtsgericht München (Urteil vom 23.9.16, Az.: 142 C 12436 /16).

Weil Ebay-Bewertungen so ein großes Maß an Relevanz zukommt, sei auch die inhaltliche Richtigkeit so wichtig. Das spiegeln auch die Ebay-Grundsätze wider. Danach besteht eine Pflicht zu wahrheitsgemäßen Angaben und sachlich gehalten Bewertungen.

Gutes Bewertungsprofil als Kaufanreiz

Durch die Abgabe der falschen Bewertung sind dem Händler auch ein Schaden und eine Beeinträchtigung seiner Rechte entstanden. Das Bewertungsprofil eines Ebay Verkäufers trägt ganz wesentlich dazu bei, ob und wie viele Käufer mitbieten und wie viel damit letztlich als Kaufpreis gezahlt wird. Wird dieses Profil durch eine negative Bewertung beeinflusst, erleidet er automatisch einen Schaden.

Die Bewertung eines Verkäufers ist das Aushängeschild für sein Gewerbe. Negative Bewertungen führen jedoch dazu, dass ein Käufer vom ersten Eindruck abgeschreckt ist und einen Verkäufer mit besseren Bewertungen vorzieht, so das Urteil.

 

Quelle: Händlerbund geschrieben von Yvonne Bachmann