Was muss auf einer Rechnung stehen
Die Angaben sind Pflichtangaben. Damit der Fiskus ein Geschäftsdokument als Rechnung anerkennt, sind folgende Bestandteile erforderlich:
-Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
-Name und Anschrift des Leistungsempfängers
-Termin der Lieferung oder Leistung
-Menge und Bezeichnung der gelieferten Produkte bzw. Art und Umfang der Dienstleistung
-die ggf. nach Steuersätzen aufgeschlüsselten Netto-Beträge und
die jeweils darauf entfallenden Steuer-Beträge
-das Ausstellungsdatum (= Rechnungsdatum)
-eine einmalig vergebene Rechnungsnummer sowie
die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Ausstellers.
Hinweis:
Bei der Umsatzsteuer kennt das Finanzamt kein Pardon: Unvollständige Rechnungsangaben und andere Verstöße gegen die Formvorschriften gefährden den Vorsteuerabzug. Bei der Kontrolle eingehender Rechnung sollten Sie daher besser keinen Mut zur Lücke an den Tag legen. Im Interesse Ihrer Geschäftspartner gilt das umgekehrt auch für Ihre eigenen Rechnungsvordrucke.
Kleinbetragsrechnungen
Bei so genannten Kleinbetragsrechnungen bis zu einem Gesamtbetrag von 150 Euro genügt
Name und Anschrift des Ausstellers „Oliver Zwornik“
das Ausstellungsdatum
Menge und Bezeichnung der gelieferten Produkte oder Art und Umfang der Dienstleistung
der Bruttobetrag und
der Steuersatz der darin enthaltenen Umsatzsteuer.
Hinweis:
Die Angabe des Empfängernamens, der Rechnungs- und Steuernummer sowie der separate Ausweis des Umsatzsteuerbetrages ist entbehrlich (Stand: 2010).
Quelle: Oliver Zwornik / OZ-Toner Erlangen